Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflicht, Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, korrekte Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Die Pflichten des Arbeitgebers, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, werden immer umfassender. Das zeigt beispielsweise die neue Betriebssicherheitsverordnung und die damit verbundenen Änderungen in der Gefahrstoffverordnung. Sie enthalten nun für besonders gefährliche Arbeitsmittel ganz konkrete Prüfvorschriften sowie höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzügen.
Gleichzeitig rückt die betriebliche Gesundheitsförderung immer stärker in den Fokus. Das aktuelle Präventionsgesetz, das im August 2015 in Kraft tritt, verzahnt die Fördermaßnahmen mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
 
Alle Gesetze und Verordnungen in einem Band
 
Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung fasst die relevanten, in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Normen in einem Band zusammen. Sie zeigen auf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen und behördlichen Praxis durchzuführen sind.
 
Umsetzungshilfe durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
 
Zudem stehen in diesem Band die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Verfügung. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR sind für den Arbeitgeber nicht verpflichtend anzuwenden, sie geben aber Hinweise, wie Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten rechtssicher zu planen, einzurichten und zu überwachen sind. Hält der Arbeitgeber diese Regeln ein, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.
 
Präventionsgesetz: Bessere betriebliche Gesundheitsförderung
 
Die betriebliche Gesundheitsförderung nimmt immer breiteren Raum in der Personalplanung und in den Überlegungen, die Belegschaft "gesund zu erhalten", ein. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Präventionsgesetz die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe aller Akteure (Sozialversicherungsträger, Unternehmen, Betriebsärzte sowie Bundes-, Landes- und kommunale Ebene) begriffen wird. Dementsprechend wurden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren enge Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz verbessert sowie die Fördermöglichkeiten erweitert. Um einen schnellen Überblick über die Neuerungen zu gewinnen, steht neben dem neuen Wortlaut der relevanten Normen des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) auch die Gesetzesbegründung zum Präventionsgesetz zur Verfügung.
		 
		
		
				
				
	
		
		Suche nach diesem Verfasser
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Jahr: 
		2015
	
	
		Verlag: 
		Regensburg, Walhalla
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Aufsätze:
		Zu diesem Aufsatz wechseln
		
		
	 
	
	
		
		
	
	
		
		
		opens in new tab
	
	
		
		Diesen Link in neuem Tab öffnen
		
		
			Mehr...
			
		
	 
	
		Systematik: 
		Suche nach dieser Systematik
		Fmk
	 
	
		
		Suche nach diesem Interessenskreis
		
	
	
		
		
	
	
		ISBN: 
		978-3-8029-2006-6
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Beschreibung: 
		893 S. : graph. Darst.
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
		
			
		
	
	
	
	
	
	
		
		Suche nach dieser Beteiligten Person
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Mediengruppe: 
		Sachbuch